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Allgemeine Geschäftsbedingungen der COMA Packaging GmbH

1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Liefer- und Verkaufsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, binden uns nur, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnen.

3. Preise
Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich normaler Verpackung.

4. Versand
Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden.
Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Soweit durch die Beachtung von Kundenwünschen Mehrkosten anfallen, gehen diese zu Lasten des Kunden.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar,rein netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der jeweiligen banküblichen Debetzinsen,
mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir,
unbeschadet unserer sonstigen Rechte, befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
Wir stimmen der Hereingabe von Wechseln nicht zu.

6. Mängelrügen, Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind uns innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung der Ware, schriftlich anzuzeigen.
Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer hat der Kunde wahrzunehmen. Nur bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge besteht ein Gewährleistungsanspruch.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,soweit nicht ein von uns zu verantwortendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Dies gilt auch für Schadensansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung,
die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten.
Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteiles zur Sicherung an uns ab.
Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum befindliche Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

8. Datenschutz
Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Lieferschein und Rechnung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes.

9. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte, Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist 65205 Wiesbaden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist 65189 Wiesbaden (Landgericht) bzw. 65189 Wiesbaden (Amtsgericht). Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 06/2020